Hinweis an Hundehalter – HUNDEKOT
In der letzten Zeit häufen sich leider wieder die Fälle, dass öffentliche Straßen, Wege und Anlagen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage von Hunden durch Hundekot verunreinigt werden.
Insbesondere betrifft dies leider auch die Wege rund um die Grundschule, sowie den Spielplatz an der Grundschule!
Kommt der Hundeführer seiner Entsorgungs- und Entfernungsverpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Daher ergeht der Appell an alle Hundehalter, entsprechend dem Abfallgesetz bzw. der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Ruwer“, anfallenden Hundekot unverzüglich zu entfernen.
Bedenken Sie bitte:
Wer als Einzelner die Regeln missachtet, bringt sehr leicht alle Hundehalter in Verruf! Deswegen sind auch alle Hundehalter, die sich an diese Regeln halten, aufgefordert mitzuhelfen und durch direktes Ansprechen auf das Fehlverhalten für eine Verbesserung zu sorgen.
Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises und bedanken uns für Ihre Mitarbeit
Ortsgemeinde Mertesdorf und Verbandsgemeinde Ruwer – Ordnungsamt –