Parkplätze am Friedhof und hinterm Bürgerhaus ab sofort nur noch für PKWs
Die beiden Parkplätze am Friedhof und hinter dem Bürgerhaus (neben der Feuerwehr) sind auf Vorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses und Beschluss des Gemeinderates vom 8. Mai 2025, sowie der anschließenden verkehrsrechtlichen Anordnung vom 18.9.2025 ab sofort nur noch als Parkplatz für PKW zugelassen. Dies bedeutet, dass auf diesen Parkplätzen zukünftig ausschließlich als PKW zugelassene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtmasse bis max. 3,49 Tonnen parken dürfen. Wohnmobile, Krafträder oder Kraftomnibusse beispielsweise dürfen hier nicht mehr abgestellt werden, da sie eben nicht als Pkw zugelassen sind.
Die entsprechenden Schilder nebst Zusatzschilder wurden in der vergangenen Woche montiert und somit gilt diese Regelung ab sofort (s. Fotos)
Wir bitten alle Bürger, die aktuell dort noch Fahrzeuge > 3,5 Tonnen, Anhänger, etc. abgestellt haben, diese zu entfernen, da die neue Regelung mit einer Karenzzeit von ca. 2 Wochen (ab Dezember 2025) regelmäßig überprüft wird und entsprechende Verwarnungsgelder bei Nichtbeachtung fällig werden.
Parkplatz Friedhof:

Parkplatz hinterm Bürgerhaus / neben der Feuerwehr
