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Das Riesling Edikt

Ereignis-Datum: 30. Oktober 1789

Der letzte Erzbischof und Kurfürst von Trier, Clemens Wenzeslaus von Sachsen erlässt am 30. Oktober 1787  eine landesherrliche Verordnung zur Qualitätsverbesserung des heimischen Weinbaus, das sog. Riesling-Edikt, mit dem er die Qualität des Weinbaus in seinem Hoheitsgebiet verbessern wollte. Natürlicherweise etwas uneigennützig, erhält er doch einen Zehnt der Ernte, und die scheint ihm bei dieser Rebsorte deutlich sicherer ertragsreich.
Etwas verkürzt verlangte das Gesetz, dass innerhalb von sieben Jahren „andere rheinische Rebsorten“ durch Riesling (seit etwa 1430 an der Mosel heimisch) ersetzt werden sollten. Die Folgen sind bekannt: Noch heute sind 60 (!) Prozent der etwa 9000 Hektar Mosel-Rebfläche mit Riesling bepflanzt, hinzu kommen 15 Prozent des Riesling-Verwandten Müller-Thurgau. Man kann also sagen, dass die Mosel und insbesondere die Ruwer ihre weltberühmten Rieslinge – zumindest mittelbar – Clemens Wenzeslaus von Sachsen zu verdanken hat.

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